E-Bike Förderung

Die Mobilitätswende schreitet voran. Und damit dies schnell und einfach gelingen kann, gibt es in diesem Bereich einige Förderprogramme – sowohl auf Bundes- als auch auf kommunaler Ebene – die man kennen sollten. Nicht nur E-Autos fördert die Bundesregierung 2023 oder dein Bundesland mit einer Prämie. Auch der Kauf eines Elektrofahrrads wird von Kommunen und Regierung unterstützt. Selbst deine Krankenkasse könnte einen Zuschuss für dich bereit halten. Alles zur E-Bike Förderung und wie du mit dem Zuschuss günstig ein E-Bike kaufen kannst, erfährst du in folgendem Beitrag. 

Aktueller Stand der E-Bike-Förderung

Es steht außer Frage, dass eine Verkehrswende unabdingbar ist. Bis zum Jahr 2030 sollen E-Autos und auch E-Bikes die Straßen dominieren. Der Bundestag gab Ende des Jahres 2021 bekannt, Maßnahmen zu ergreifen, um den Einsatz von Elektrofahrrädern attraktiver zu gestalten – beispielsweise durch öffentlich zugängliche Ladepunkte. In der Praxis hat sich jedoch nicht viel getan – insbesondere in Bezug auf finanzielle Unterstützung seitens des Staates gibt es für E-Bike-Fahrer keine generellen Förderungen wie bei ihren Auto-Kollegen üblich. Trotzdem besteht zumindest teilweise Aussicht darauf einen Zuschuss vom Staat erhalten zu können

Wie werden E-Bikes gefördert?

Es gibt generell eine Unterscheidung zwischen Förderprogrammen für private und gewerbliche Zwecke. Ab dem Jahr 2023 wird auf Bundesebene ausschließlich für gewerblich genutzte E-Lastenräder mit Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h eine Förderung gewährt. Für ein „normales“ E-Bike gibt es keine Förderprogramm vom Staat. 

Staatlliche Zuschüsse sind in Höhe von maximal 2.500 Euro je Lastenrad möglich –dies entspricht einem Anteil der Anschaffungskosten in Höhe von 25 Prozent. Weitere Informationen sowie detaillierte Richtlinien zur Beantragung erhältst du direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Doch auch wenn es aktuell keine staatliche Förderung für E-Bikes von Privatpersonen gibt, existieren dennoch verschiedene Möglichkeiten um finanzielle Unterstützungen zu erhalten.

Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Inanspruchnahme eines Dienstrads. Hier kannst du das E-Bike mithilfe deines Arbteitgebers  bzw. als Selbstständiger über dein eigenes Unternehmen leasen. Anbieter findest du unter dem Begriff Jobrad Leasing. Damit musst du das E-Bike nicht kaufen, sondern kannst es für einen gewissen Zeitraum nutzen gegen eine Gebühr.

Darüber hinaus bieten viele Bundesländer, Städte oder Kommunen eigene Programme an. Auch verschiedene Stadtwerke oder Stromanbieter stellen entsprechende Angebote bereit. Einige Krankenkassen haben zudem ein Bonusprogramm im Angebot welches unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Kauf eines E-Bikes ermöglicht.

Sofern du dich näher über diese Optionen informieren möchtest solltest du jeweils individuelle Kriterien beachten bzw dir bei Bedarf weitere Beratungsangebote suchen – denn so lässt sich am ehestens herausfinden welche Variante für dich womöglich besonders gut geeignet sein könnte.

Eine Option: Dienstrad leasen

Wenn du für ein Unternehmen arbeitest, das die Option eines Jobrads oder Dienstrads anbietet, solltest du diese Chance nutzen – denn damit kannst du nicht nur Geld sparen, sondern auch sehr günstig an ein neues E-Bike kommen.

Für viele Unternehmen ist es mittlerweile ganz selbstverständlich für ihre Angestellten ein Dienstrad zu leasen. Ähnlich wie bei einem Dienstwagen wird der monatliche Leasingbeitrag direkt von deinem Gehalt abgezogen.

Das hat den Vorteil, dass sowohl steuerliche als auch soziale Abgaben reduziert werden können. Normalerweise geht der Leasing-Vertrag über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren und nach Ablauf dieser Frist besteht sogar die Möglichkeit das E-Bike käuflich zu erwerben – zum vergünstigten Preis versteht sich.

Falls dies nicht in Frage kommt gibt es immer noch eine weitere Alternative: einfach ein neues Modell vom Vertragspartner leasen lassen. Leider ist das E-Bike-Leasing Modell für Privatpersonen nicht geeignet.

Diese haben allerdings die Option ein E-Bike zu mieten. Mehr dazu erfährst du hier >>> E-Bike Abo: So funktioniert es!

Staatliche Förderung: E-Lastenrad über das BAFA 

Momentan ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die einzige staatliche Institution, welche E-Bikes fördert. Allerdings bezieht sich diese Förderung ausschließlich auf gewerblich genutzte Modelle von E-Lastenfahrrädern.

Andere E-Bikes sind nicht im Programm enthalten. Privatpersonen haben somit keine Möglichkeit einen Antrag auf die E-Bike Förderung zu stellen. Um eine Unterstützung durch BAFA in Anspruch nehmen zu können, muss man eventuell über seinen Arbeitgeber gehen.

Im Rahmen des Programms kann das BAFA bis maximal 2.500 Euro pro angeschafftem Lastenrad als Kostenpunkt abdecken und dabei bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten tragen.

E-Bike Förderung vom Staat

Förderung für E-Bikes: Kriterien für Anschaffanung E-Lastenräder

Häufig legen Förderprogramme eine bestimmte Nutzlast als Voraussetzung fest. Doch wie genau wird die Nutzlast berechnet? Es gibt zwei einfache Regeln, um dies zu erreichen:

  • Regel 1:

Nutzlast = Gewicht des Fahrers/der Fahrerin + mögliche zusätzliche Zuladung

Alternativ dazu:

  • Regel 2:

Nutzlast = maximal zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht

Ein kleines Beispiel verdeutlicht das Ganze:
Nehmen wir ein E-Lastenfahrrad mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 200 kg und einem Leergewicht (Eigengewich) von 50 kg.

Hieraus ergibt sich durch Anwendung der oben genannten Berechnungsformeln eine maximale Belastbarkeit von bis zu 150 kg. Unter gewerblicher Nutzung kann dieses E-Lastenrad somit für staatlich geförderte Programme in Betracht gezogen werden.

Damit ein E-Lastenrad förderfähig ist, muss es foldende Kriterien aufweisen:

  • Es muss fabrikneu sein
  • Es besitzt serienmäßig
    eine Nutzlast von min. 120kg
  • Es bietet Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind
  • Es ermöglicht ein höheres Transportvolumen, als ein reguläres Fahrrad.

Nicht geförtert werden folgenden E-Cargo-Bikes:

  • S-Pedelecs (bis zu 45 km/h)
  • Elektrisch angetriebene Fahrräder und Anhänger, die hauptsächlich für den Personentransport genutzt werden (Rikschas)
  • gebrauchte Lastenfahrräder oder Lastenanhänger

Antragsberechtigt sind:

  • rechtsfähige Vereine und Verbände
  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen)
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)

Durch Unterstützung der Lastenradförderung leistet das Bundesumweltministerium einen Beitrag zur Umsetzung der Klimaschutzziele im Rahmen des Programms der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). 

Der vermehrte Einsatz von Cargobikes soll dazu beitragen, Lärmemissionen zu verringern und die Entstehung von Feinstaub- und Stickoxidbelastungen zu minimieren.

„Förderprogramm Barrierefreiheit für alle“

Seit dem 1. Mai 2021 engagiert sich die Aktion Mensch mit ihrem „Förderprogramm Barrierefreiheit für alle“ dafür, dass Menschen mit Behinderungen sowie Personen in besonderen sozialen Situationen wie auch Kinder und Jugendliche mobil sein können.

Das Ziel ist es dabei, allen Menschen – ob behindert oder nicht – den Zugang zu sämtlichen Bereichen des Lebens zu ermöglichen. Um dieses Vorhaben umzusetzen unterstützt die Aktion Mensch nun gezielt durch das Anschaffen von Elektro-Fahrrädern für mindestens zwei Personen.

Diese Rikscha ähnlichen E-Bikes sind speziell auf eine barrierefreie Mobilität ausgerichtet und sollen somit dazu beitragen, dass jeder am Leben teilnehmen kann – unabhängig von körperlicher Einschränkung.

Im Rahmen der sogenannten Mikroförderung stellt die Stiftung hierbei bis zu einem maximalen Betrag von 5.000 Euro innerhalb eines Jahres zur Verfügung.
Die Fördermaßnahmen richten sich an gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Kirchenstiftungen oder Genossenschaftsverbände als juristische Träger dieser Projekte.

E-Bike Förderung Barrierefreiheit

Weitere Fördermöglichkeiten neben der staatlichen Förderung von E-Bikes

Neben der Förderung durch den Bund gibt es weitere Programme, die dich dabei unterstützen, ein E-Bike-Kauf zu finanzieren. 

Dazu gehören beispielsweise Fördermodelle einiger Bundesländer, Fördermittel von Städten, Kommunen, Stadtwerken und Stromanbietern sowie Förderungen durch Krankenkassen, wie beispielsweise der Techniker Krankenkasse.

Förderung E-Bike-Kauf durch Bundesland und Stadt

Du lebst in München und überlegst, dir ein E-Bike zuzulegen? Dann bist du im Vorteil, denn die Stadt fördert auch private Nutzer von Lastenrädern mit Elektroantrieb.

Allerdings gibt es eine Einschränkung: Die Fördermaßnahme gilt lediglich für E-Lastenräder – wer sich hingegen ein herkömmliches Pedelec anschaffen möchte, geht leer aus.

Auch andere Städte haben ähnliche Programme aufgelegt. Doch im Gegensatz zu München werden E-Bikes für die private Nutzung hierbei oft vernachlässigt oder gar nicht gefördert. 

Zudem kann es passieren, dass einzelne Maßnahmen zeitweise gestoppt oder eingestellt werden müssen – daher lohnt sich eine rechtzeitige Recherche bei der entsprechenden Kommune bzw. dem betreffenden Bundesland.

Aktuell bieten einige deutsche Städte attraktive Unterstützungsmöglichkeiten speziell für den Kauf von Lasten-E-Bikes an – auch Privatpersonen profitieren hiervon (Stand 2023)

Förderung E-Bike Finanzierung durch Städte

Einige Städte bezuschussen die Anschaffung eines E-Bikes. Dazu gehören:

Förderung in München:

Ab dem 1. Juni 2023 können Lastenpedelecs in München gefördert werden – und zwar mit satten 25 Prozent der Anschaffungskosten oder maximal bis zu einer Summe von insgesamt 1.000 Euro.

Förderung in Regensburg:

Auch in Regensburg gibt es für E-Bikes eine Förderung. Hier bekommst du Unterstützung beim Kauf eines Lastenpedelecs – nämlich ganze 25 Prozent des Netto-Kaufpreises oder aber auch bis zum maximalen Förderhöchstsatz von stolzen tausend Euro.

Förderung in Stuttgart:

Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind haben die Möglichkeit, sich für den Kauf eines E-Lastenrads einen Zuschuss von bis zu 680 Euro zu sichern. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann nach drei Jahren sogar ein zusätzlicher Nachhaltigkeitsbonus in Höhe von 500 Euro beantragt werden.

Förderung in Heidelberg:

Wer auf der Suche nach finanzieller Hilfe beim Erwerb eines Elektrofahrrades ist, sollte unbedingt das Angebot Heidelbergs prüfen. Denn hier stehen sowohl E-Bikes als auch elektrische Lastenräder zur Auswahl – jedoch immer unter Berücksichtigung gewisser Bedingungen bezogen auf die Beantragung dieser attraktiven Fördermaßnahme!

Gut zu wissen:

Es ist ratsam, regelmäßig nach Förderprogrammen für E-Bikes zu suchen. Denn die Angebote von Bundesländern und Städten ändern sich schnell: Programme, die in diesem Jahr noch keine Zuschüsse bieten, können im nächsten Jahr schon wieder aktiv sein. Es lohnt sich also durchaus dran zu bleiben

Förderung E-Bike Finanzierung durch Bundesländer

In einigen Bundesländern gibt es eine E-Bike Förderung. Wie und wo, haben wir im Folgenden aufgelistet:

Baden-Württemberg:

Unternehmen können bis zu 25 Prozent der Kosten für ein Elektrolastenrad erstattet bekommen, jedoch maximal 2.500 Euro pro Rad.

Bayern:

Eine Förderung von E-Bikes gibt es momentan in Bayern nicht, stattdessen existiert das Programm zur Unterstützung in München und weiteren Städten.

Berlin:

Zurzeit wird keine spezifische E-Bike-Förderung in Berlin angeboten.

Brandenburg:

Es ist eine neue Förderrichtlinie geplant. Diese befindet sich gerade im Entwicklungsprozess.

Hamburg:

Für Privatperson wurde die Anschaffung eines Lasten-E-Bikes bis zum Jahr 2020 unterstützt. Leider sind aktuell alle verfügbaren Mittel bereits ausgeschöpft worden.

Hessen :

In Hessen werden private Käufer beim Erwerb eines elektrischen Lastfahrrads mit einem Zuschuss von bis zu tausend Euro belohnt.

Mecklenburg-Vorpommern :

Derzeit findet man kein Angebot an Programmen oder Richtlinien zur finanziellen Unterstützung des Kaufs von E-Lastfahrrädern oder Pedelecs.

Niedersachsen :

Die aktuellen Gelder für den Kauf eines elektronisch betriebenen Transportrades wurden schon vollständig aufgebraucht aber es sollen bald weitere bereitgestellt werden.

Nordrhein-Westfalen (NRW):

NRW fördert ausschließlich den Kauf von elektrogetriebenen Nutzfahrzeugmodellen sowie deren Umbaukosten – reine Fahrradmodelle bleiben unberücksichtigt bei dieser Maßnahme in Rheinland-Pfalz.

Saarland:

Das Förderprogramm zur Unterstützung des Pedelec- und Lastenpedeleckaufs ist beendet, aktuell werden daher leider keine weiteren Anträge mehr entgegengenommen.

Sachsen:

Wer in Sachsen ein neues Transportrad anschaffen will kann mit einer Zuwendung bis zu 1.500 Euro rechnen.

Sachsen-Anhalt:

Zurzeit gibt es kein Programm oder Richtlinie welche Käufer beim Erwerb eines Elektrofahrrads finanziell unterstützen würde.

Schleswig-Holstein:

Die Sonderaktion der Landesregierung Schleswig-Holsteins um Privatperson bei dem Kauf eines elektronisch betriebenen Fahrrades unter die Arme zu greifen endete im Jahr 2021; eine Wiederaufnahme steht noch aus.

Thüringen:

Der Fördertopf Thüringens zum Anschaffung von transportablen E-Fahrzeugmodellen ist ebenfalls leer.

E-Bike Förderung Städte

E-Bike-Förderung durch Stadtwerke und Stromanbieter

Falls du auf der Suche nach einem E-eMTB oder E-Citybike bist und dich für Förderprogramme von Stadtwerken und Stromanbietern interessierst, hast du in den meisten Fällen Glück. Denn viele Stromanbieter werben mit einem Zuschuss für ein E-Bike um Kunden.

Allerdings ist ein Kauf bei ausgewählten Partnerhändlern meist Voraussetzung. Um förderberechtigt zu sein, musst du in der Regel Stromkunde werden. Wir haben eine Liste mit Anbietern zusammengestellt, die aktuell (Stand 2023) Unterstützungen anbieten:

Stadtwerke Feuchtwangen:

Hier gibt es maximal 500 kWh-Stromgutschrift pro gekauftes E-Bike.

Stadtwerke Tübingen:

Bei diesem Anbieter wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 100 Euro beim Erweb eines elektrischen Fahrrads gewährt.

Stadtwerke Marburg:

Hier werden einmalig 50 Euro als finanzielle Hilfe zum Kauf eines Elektrofahrrades gezahlt.

Stadtwerke Wernigerode:

Haushalte können sich einen Betrag bis zu einer Obergrenze von insgesamt 200 Euro erstatten lassen.

Sollte dein eigener Stromanbieter nicht dabei sein, kannst du lokale Versorger kontaktieren, um mehr Informationen bezüglich möglicher Rabatte /Zuschüssen für deinen gewünschten Zweiradtyp zu erhalten

E-Bike Zuschüsse der Krankenkassen

Zu Beginn die schlechte Nachricht: Bislang gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Krankenkassen – weder die Techniker Krankenkasse, IKK, AOK oder andere – die Zuschüsse für E-Bikes gewähren. Dabei gilt es als erwiesen, dass auch E-Bike einen positiven Einfluss auf unsere körperliche Fitness haben.

Doch so ganz ohne Unterstützung stehst du nicht da: Es existieren Alternativen in Form von Bonusprogrammen – beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse -, mit deren Hilfe du Punkte sammeln und dich auszahlen lassen kannst. Die Summe dieser Auszahlung kann dann dazu genutzt werden, um dein Wunsch-E-Bike zu finanzieren.

Auch andere Krankenkassen wie beispielsweise die AOK bieten ähnliche Optionen an.

E-Bike Förderung Krankenkassen

Worauf muss ich bei der E-Bike Förderung achten?

Willst du von einem Förderprogramm profitieren – egal ob du in Stuttgart ein E-Lastenrad oder über deinen Stromanbieter ein E-Bike erwerben möchtest – solltest du folgende Punkte unbedingt beachten:

  • Verpasse nicht den Stichtag für die Antragstellung.
  • Informiere dich genau über alle Förderbedingungen.
  • Bewahre den Kaufnachweis mit sämtlichen relevanten Daten auf und reiche immer nur eine Kopie davon ein.
  • Achte darauf, dass der Zeitpunkt des Kaufs innerhalb des Förderzeitraums liegt – manche Programme gewähren im Nachhinein keinen Zuschuss mehr.

Es ist wichtig diese Schritte zu befolgen um sicherzustellen, dass dein Anspruch auf einen Zuschuss nicht verloren geht.

Gibt es Alternativen zu E-Bike Förderprogrammen?

Falls du nicht auf staatliche Unterstützung warten möchtest oder einfach kein geeignetes Programm findest, musst du dennoch nicht verzweifeln. Es gibt glücklicherweise Alternativen, um dein E-Bike zu finanzieren.

Du kannst zum Beispiel ein E-Bike Leasen, gebraucht kaufen oder das E-Bike mieten bzw. abonnieren. Eine weitere Option wäre die Finazierung über einen Fahrradhändler oder eine Bank.  

Werden E-Bikes steuerllich gefördert? 

Immer wenn du deine E-Bike gewerblich oder für eine andere selbstständige Tätigkeit nutzt, kannst du es unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Zu den Elektrofahrrädern, die steuerlich berücksichtigt werden, zählen unter anderem Rennräder und (E-)Mountainbikes sowie Pedelecs.

Grundsätzlich ist ein E-Bike steuerlich absetzbar, wenn für seine Nutzung keine Kfz-Zulassung erforderlich ist, das Rad maximal bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h elektrisch unterstützt wird und nicht versicherungspflichtig ist – in diesem Fall kann der Kaufpreis ebenso wie Leasingkosten steuermindernd geltend gemacht werden.

E-Bike steuerlich absetzen

E-Bike von der Steuer absetzen: Wie geht das?

Um dein Fahrrad oder E-Bike steuerlich absetzen zu können, musst du es mindestens 10% beruflich nutzen. Der große Vorteil dabei ist, dass der verbleibende Anteil für die private Nutzung nicht besteuert wird. 

Nutzt du das Rad weniger als 10% geschäftlich, gilt es als Teil deines privaten Vermögens und kann dementsprechend nicht von den Steuern abgesetzt werden. Es kann passieren, dass das Finanzamt die 10 prozentige Nutzung überprüfen möchte. Ein Fahrtenbuch zu führen wäre eine Möglichkeit dies nachzuweisen. 

Bedenke außerdem, dass der Kauf eines Fahrrads oder E-Bikes nur einen Teil der Ausgaben ausmacht. Neben dem eigentlichen Fahrzeug können auch Kosten wie Inspektion, Versicherung und Reparaturen sowie Strom für das Aufladen des Akkus zu 100% abgesetzt werden – vorausgesetzt du nutzt dein Bike mindestens 10% beruflich.

Wenn du als Selbstständiger umsatzsteuerpflichtig bist und dein Fahrrad oder E-Bike zu mehr als 10% für geschäftliche Zwecke genutzt wird, kannst du sogar die Umsatzsteuer dafür zurückerhalten. Die allgemeine Abschreibungsfrist für Fahrräder und E-Bikes beträgt 7 Jahre. In der Regel wird die lineare Abschreibungsmethode wird angewendet.

Das bedeutet, dass jedes Jahr der gleiche Anteil abgeschrieben wird. Daher kannst du jährlich 1/7 des Gesamtpreises abschreiben, den du für dein E-Bike gezahlt hast. Wenn dein E-Bike zum Beispiel einen Preis von 2.100€ hatte, werden über einen Zeitraum von sieben Jahren insgesamt 300€ abgeschrieben.

Hat das gekaufte Fahrrad weniger als netto 800 Euro gekostet, kann es direkt im Kaufjahr unter „geringwertige Wirtschaftsgüter“ komplett abgesetzt werden. Selbst bei Leasing eines neuen Elektrofahrrads oder dem E-Bike Abo kannst du die monatlichen Raten anstelle einer Absetzung steuerlich geltend gemacht. 

Als Arbeitnehmer kannst den Weg zur Arbeit steuerlich absetzen, wenn du diesen mit deinem E-Bike zurücklegst. Hierfür gibt es die sogenannte Entfernungspauschale (oder Pendlerpauschale). Für jeden gefahrenen Kilometer erhältst du eine Pauschale in Höhe von 0,30 Euro gutgeschrieben.

Fazit:

Auch wenn durch den Staat nicht alle E-Bikes gefördert werden, lassen sich mithilfe alternativer Möglichkeiten wie dem E-Bike Leasing, einer Finanzierung oder dem E-Bike Abo einige Euro bei der Anschffung eines Elektrofahrrads sparen.

Leider sind derzeit viele Fördertöpfe erschöpft. Es bleibt also nur zu hoffen, dass es in Zukunft Neuauflagen und eine zusätzliche Auswahl an Förderprogrammen sowie weitere Optionen geben wird, die beim E-Bike-Kauf genutzt werden können. Wir halten dich hier gerne auf dem Laufenden.

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