E-Bike Förderung

E-Bikes und E-Lastenräder prägen verstärkt das Straßenbild in Deutschlands Städten. Die E-Bike Förderung und E-Lastenrad Förderung zielt darauf ab, den nachhaltigen Verkehr weiter zu stärken und umweltfreundliche Mobilitätslösungen noch stärker zu fördern.

Durch finanzielle Anreize und Zuschüsse soll der Umstieg auf elektrische Fahrräder und Lastenräder erleichtert werden, um so den CO₂-Ausstoß im Verkehr zu reduzieren und die städtische Lebensqualität zu verbessern. Welche Möglichkeiten der Förderung von E-Bikes es gibt und wie du als Privatperson oder Geschäftsmann bzw. – frau Anschaffungskosten Unterstützung bei den Anschaffungskosten erhalten kannst, erfährst du hier. 

Was ist ein E-Bike Förderprogramm?

Bei einem E-Bike Förderprogramm und der Lastenradförderung kann es sich sowohl um eine staatliche Förderung als auch um ein kommunales Programm handeln. Ziel dieser Zuschüsse ist es, den Einstieg in eine umweltfreundliche alternative Mobilität zu erleichtern. 

Die finanzielle Unterstützung für den Kauf von Elektrofahrrädern ist eine Möglichkeit, Feinstaub- und andere Emissionen zu reduzieren. Dazu werden von der Regierung und den Kommunen Maßnahmen implementiert, um den Erwerb und die Nutzung von E-Bikes für Gewerbe und Privatpersonen zu unterstützen und zu fördern. 

Diese Förderungen können verschiedene Formen annehmen, darunter direkte finanzielle Zuschüsse, steuerliche Vergünstigungen oder Subventionen für spezifische Zielgruppen. Aber auch indirekte Maßnahmen dienen dazu, den Menschen die Anschaffung von E-Bikes und E-Lastenrädern zu erleichtern. 

E-Bike Förderprogramm

Welche E-Bike Förderung gibt es in Deutschland? 

Bundes- oder Landesregierungen bieten unter bestimmten Voraussetzungen direkte finanzielle Zuschüsse für den Kauf von E-Bikes an. Dies kann ein fester Betrag pro E-Bike oder ein Prozentsatz des Kaufpreises sein.

Steuervergünstigungen oder Absetzbarkeit der Anschaffungskosten von der Steuer dienen ebenfalls als Anreiz, ein E-Bike zu kaufen. So können beispielsweise Unternehmen, die ihren Mitarbeitern ein Elektrofahrrad zur Verfügung stellen, diese Kosten steuerlich geltend machen.

Hinzu kommt die Förderung eines Elektrofahrrads durch Gehaltsumwandlung. Hier Bietet sich die Chance für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, über den Arbeitgeber die Anschaffung eines E-Bikes oder Lastenrads unterstützt zu bekommen. 

Einige Städte und Gemeinden haben ebenfalls Programme zur Förderung eines E-Bikes aufgelegt. Dazu gehören zum Beispiel Städte wie München oder Hamburg. Sie unterstützen den Kauf von E-Bikes oder Lastenrädern.

Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für spezifische Zielgruppen. Mithilfe solcher Programme werden beispielsweise Familien bei der Anschaffung von E-Lastenrädern unterstützt. 

Und auch indirekte Maßnahmen gibt es. Dazu zählt beispielsweise der intensive Ausbau der Fahrrad Infrastruktur, mit deren Hilfe es gelingen soll, Fahrrad fahren noch attraktiver zu machen. Dazu zählen unter anderem der Bau von Ladestationen und sicheren Abstellplätzen für E-Bikes. 

Indirekte Förderungen von E-Bikes sind Teil umfassender Bemühungen, den Verkehr nachhaltiger zu gestalten und die Lebensqualität in den Städten zu erhöhen.

Tolle Fahrrad- und E-Bike Angebot findest du übrigens bei hier:

E-Bike und Lastenrad-Förderung durch den Bund

Zurzeit (Stand 26.07.2024) gibt es durch die Bundesregierung in Deutschland keine Zuschüsse für ein elektrisches Lastenrad oder andere elektrische Bikes. Zwar wird seitens der Bundesregierung immer wieder betont, wie wichtig die Mobilitätswende sei, doch Förderprogramme dazu wurden in diesem Jahre alle eingestellt. 

Keine bundesweite Förderung ab 2024

Da betrifft nicht nur E-Bikes und E-Lastenräder. Auch die Förderung für den Kauf von E-Autos wurde im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds ab dem 18.12.2023 eingestellt. Käufer und Käuferinnen von E-Autos bleibt es seitdem verwehrt, den Antrag für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

Bafa Förderprogramm für E-Bikes

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat Anfang des Jahres eine Förderung für E-Lastenfahrräder im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im Angebot. Diese Förderung richtete sich insbesondere an Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände. Die Förderung betrug 25 Prozent der Anschaffungskosten oder maximal 2.500 Euro pro Lastenfahrrad oder Lastenanhänger, vorausgesetzt, diese wiesen eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm auf und wurden gewerblich genutzt​ (BAFA)​​​.

Die Förderung lief zum 29. Februar 2024 aus Neben Lastenrädern wurden auch Mikro-Depots gefördert, die als Umschlagpunkte für Sendungen auf Lastenräder dienen und zur emissionsfreien Zustellung auf der „letzten Meile“ beitragen​​ (BAFA)​.

Ob und in welcher Form diese Förderung nach Februar 2024 fortgesetzt wird, ist derzeit unklar. Die Bundesregierung prüft seit Monaten (nach eigenen Angaben auf den Seiten des BAFA) den weiteren Umgang mit der Förderrichtlinie​​.

Für die Zukunft empfehlen wir, regelmäßig die Website des BAFA sowie andere relevante Informationsquellen zu überprüfen, um aktuelle Informationen über mögliche neue Förderprogramme zu erhalten.

E-Bike Förderung auf kommunaler Ebene

Auf kommunaler Ebene gibt es verschiedene Förderprogramme für E-Bikes 2024. Diese Förderungen variieren je nach Stadt und Bundesland und richten sich oft an unterschiedliche Zielgruppen wie Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder Kommunen. Hier sind einige Beispiele:

München

In München gibt es eine Förderung für Lastenräder mit klimaneutralen Antrieben. Hier beträgt die Unterstützung 25 % der Nettokosten bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro für Lastenfahrräder und bis zu 750 Euro für Lastenpedelecs​ mit E-Antrieb.

Berlin

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unterstützt die gewerbliche Nutzung von Lastenrädern, allerdings nur für gewerblich genutzte E-Lastenräder.

Bremen

Die Stadt Bremen fördert sowohl Privatpersonen als auch Vereine und Kleinstunternehmen (freiberuflich und gewerblich) und Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts beim Kauf von Lastenrädern mit bis zu 40 % des Kaufpreises, maximal jedoch 1.000 Euro​.

Tübingen

In Tübingen können Bürger, die zu einem Ökostromtarif der Stadtwerke wechseln, einen Zuschuss für den Kauf eines E-Bikes erhalten​.

Es lohnt sich somit wirklich, sich bei den jeweiligen Kommunen oder Bundesländern direkt zu informieren, da die Förderbedingungen und -beträge sehr unterschiedlich ausfallen und sich regelmäßig ändern. Informationen dazu finden sich oft auf den offiziellen Webseiten der Städte oder der jeweiligen Landesministerien.

E-Bike Förderung durch Bundesland

Bei den Bundesländern stellt sich die Situation ähnlich dar. Bereits 2023 gab es in einigen Bundesländern Förderprogramme für E-Bikes und E-Lastenräder. Einige werden 2024 fortgesetzt, andere sind ausgelaufen und in einigen Bundesländern werden Programm neu aufgelegt. Hier kommt eine Übersicht über aktuelle Zuschüsse beim Kauf eines E-Bikes. Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

E-Bike Förderung

2024 gibt es in verschiedenen deutschen Bundesländern Förderprogramme für E-Bikes und E-Lastenräder. Hier eine Übersicht:

  1. Baden-Württemberg: Es wird die Anschaffung von E-Lastenrädern mit 25 % der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 2.500 Euro gefördert. Diese Förderung richtet sich an Unternehmen, nicht an Privatpersonen​​.
  2. Bayern: Außer der Förderung für Lasten Pedelecs mit 25 % der Nettokosten bis zu einem Höchstbetrag von 750 Euro ab dem 1. Juni 2023​ gibt es in Bayern aktuell keine weiteren Zuschüsse für ein Elektrofahrrad oder Lasten E-Bike. 
  3. Berlin: Die Förderung im Bundesland richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Vereine, die ein E-Lastenrad für gewerbliche oder gemeinnützige Zwecke erwerben. Privatpersonen sind derzeit ausgeschlossen​​.
  4. Brandenburg: Das Land fördert Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenrädern mit einem Budget von 310.000 Euro für 2024. Anträge können vom 5. Februar bis 7. April 2024 gestellt werden​​.
  5. Bremen: Hier gibt es finanzielle Unterstützung für den Kauf von Lastenrädern mit bis zu 40 % des Kaufpreises, maximal jedoch 1.000 Euro. Dies gilt für Privatpersonen, Vereine und Kleinstunternehmen​.
  6. Hamburg: Die Stadt unterstützt private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen), rechtsfähige Vereine und Verbände, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sowie Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen) und Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) bei der Anschaffung von Lastenrädern und Cargo E-Bikes. Das aktuelle Förderprogramm in Hamburg, das im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) durchgeführt wird, bietet eine Unterstützung von bis zu 25 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit elektrischem Antrieb. 
  7. Hessen: Hier gibt es verschiedene Förderprogramme für E-Bikes und insbesondere für E-Lastenräder. Diese Programme sind darauf ausgerichtet, den Einsatz von Elektromobilität zu fördern und somit einen Beitrag zur Reduzierung von Feinstaub und damit zum Klimaschutz zu leisten. 

Förderung von E-Lastenrädern für Privatpersonen und Gewerbetreibende:

Privatpersonen und kleinere Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro für die Anschaffung von E-Lastenrädern erhalten.
Nicht-motorisierte Lastenräder werden mit bis zu 500 Euro gefördert, während Lasten- und Kinderanhänger bis zu 200 Euro bezuschusst werden, abhängig davon, ob sie motorisiert sind oder nicht​ (Verwaltungsportal​.

Zusätziche Förderung der Elektromobilität:

Hessen fördert außerdem wissenschaftliche Projekte und Pilot- sowie Demonstrationsprojekte, die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Bereich Elektromobilität entwickeln oder bestehende wesentlich verbessern.
Ziel ist es, die Praxis- und Alltagstauglichkeit von Elektromobilität zu zeigen und dabei möglichst Strom aus erneuerbaren Energien zu nutzen​​.
Diese Förderprogramme sind Teil des Klimaschutzplans des Bundelandes 2025, mit dem Maßnahmen zur Emissionsreduktion und zur Förderung nachhaltiger Mobilität unterstützt werden.

Weitere Details zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung und zu den spezifischen Förderhöhen findest du auf den entsprechenden Seiten der hessischen Landesregierung und des hessischen Verwaltungsportals.

  1. Nordrhein-Westfalen

Im Rahmen der Förderrichtlinie „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ unterstützt das Bundeland die Lastenrad-Förderung 2024 für Kommunen mit bis zu 4.200 Euro​.

  1. Niedersachen Lastenräder und E-Bike: Anfang 2024 waren und keine allgemeinen Förderprogramme bekannt, die Privatpersonen beim Kauf eines E-Bikes direkt unterstützen. Allerdings bietet die NBank eine Förderung für den Kauf von Lastenrädern und E-Lastenrädern an. Die Höhe der Förderung und die genauen Bedingungen findest du auf der Webseite der NBank.
  2. Sachsen: Es gibt Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für die Neuanschaffung eines Lastenpedelecs​​.
  3. Saarland: Auch das Saarland gewährleistet eine Förderung für Lasten E-Bikes. Dafür haben einzelne Kommunen und Städte verschiedenen Programme im Angebot. Diese zielen in der Regel darauf ab, die Nutzung von Lastenrädern im gewerblichen und privaten Bereich zu fördern und somit einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität zu leisten. 

Dienstrad: E-Bike Förderprogramm von Unternehmen

Als Privatperson kannst du mit dem E-Bike Förderprogramm vieler Unternehmen das E-Bike als umweltfreundliche Alternative zum Auto bezuschusst bekommen. Hier ist das Klimaschutz Potenzial besonders groß. Überleg einmal wie viel Feinstaub- und Lärmbelastung wegfallen, wenn Menschen anstatt den Dienstwagen ein E-Bike oder E-Lastenrad nutzen.

E-Bike Förderung durch Unternehmen

Das Dienstrad- oder Jobradleasing bietet eine kostengünstige Möglichkeit, ein neues E-Bike zu erwerben. Immer mehr Unternehmen stellen diese Option ihren Mitarbeitern zur Verfügung. Dabei wird das Elektrofahrrad über den Arbeitgeber geleast, und die Leasingrate wird direkt vom Gehalt des Mitarbeiters abgezogen.

Die Leasingverträge für Jobräder haben in der Regel eine Laufzeit von zwei bis drei Jahren. Nach Ablauf des Vertrags wird das Elektrofahrrad zurückgegeben und kann bei Bedarf durch ein neues ersetzt werden. In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit, das Fahrrad am Vertragsende zu einem Restwert zu kaufen. Für Arbeitnehmer bietet dieses Modell mehrere Vorteile:

  • Einsparung der hohen Anschaffungskosten für ein neues E-Bike
  • Reduzierung der Steuer- und Sozialabgaben durch Gehaltsumwandlung
  • Regelmäßiger Wechsel zu einem neuen E-Bike alle zwei bis drei Jahre
  • Zudem müssen seit 2019 elektrische Dienstfahrräder nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.

E-Bike Förderung durch Gehaltsumwandlung

Mit der Gehaltsumwandlung fürs Dienstfahrrad verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts, um ein Dienstfahrrad zu fahren. Der Betrag entspricht in der Regel der monatlichen Leasingrate für das E-Bike. Da du für diesen Betrag keine Steuern zahlst, sparst du bares Geld. Im Gegenzug steht dir das Fahrrad sowohl für berufliche als auch private Fahrten zur Verfügung.

Die Vorteile

Du entscheidest selbst, wie viel von deinem Gehalt du in dein Traumrad investieren möchtest. Ganz egal, ob du ein kleines, wendiges Citybike oder ein leistungsstarkes Pedelec bevorzugst – die Höhe der Gehaltsumwandlung lässt sich deinen individuellen Wünschen anpassen.

Mit der Gehaltsumwandlung kannst du dir außerdem ein Fahrrad zusammenstellen, das perfekt zu deinem Alltag passt. Ob für kurze Wege zur Arbeit oder ausgedehnte Touren am Wochenende – die Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt.

E-Bike Förderung durch Zuschuss der Krankenkassen

Direkte Zuschüsse für E-Bikes durch Krankenkassen gibt es unseres Wissens nach nicht. In der Vergangenheit gab es kurzzeitig einige Pilotprojekte oder Bonusprogramme von einzelnen Krankenkassen, die den Kauf von E-Bikes unterstützt haben. Diese waren jedoch zeitlich begrenzt und oft an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise die Teilnahme an bestimmten Gesundheitskursen.

Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Krankenkassen sehr eng gefasst sind. Sie dürfen ihre Mittel in der Regel nur für Leistungen verwenden, die direkt der Prävention oder Behandlung von Krankheiten dienen.

Fazit zur E-Bike und E-Lastenrad Förderung in Deutschland

Während die direkte Förderung von E-Bikes und Cargo E-Bikes mit E-Antrieb für Privatpersonen derzeit eher eingeschränkt ist, lohnt es für Unternehmen und Vereine, die Förderlandschaft ausgiebig zu durchforsten. Am besten, jeder der ein E-Bike oder Lastenrad erwerben möchte, hält die Augen offen und schaut sich regelmäßig auf den gängigen Webseiten von Ländern, Kommunen und Ministerien um. 

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